Winterdienst beauftragen LASSEN
Kommen Sie sicher durch den Winter - Beauftragen Sie einen professionellen Fachbetrieb
Ihr Grundstück ist im Winter sicherlich oft von Schnee und Glätte bedeckt – und Sie sind es leid, während der eisernen Zeit Ihr Grundstück von Eis und Schnee zu befreien? Dann setzen Sie sich mit einem Fachunternehmen in Verbindung, das sich mit Winterdienst beschäftigt und für Sie die lästigen Arbeiten erledigt! Egal ob Salz streuen oder Zugangswege räumen – hier finden Sie ein Unternehmen, auf welches Sie sich verlassen können.
Sicher und versorgt durch den Winter
Wer hat schon Lust, sich mit Schneeräumung und Salzstreuen bei eisiger Kälte herumzuschlagen? Genau dafür gibt es das Winterdienst vom Profi! Die von uns vermittelten Fachpartner sind flexible und zuverlässige Unternehmen, die ihre Dienste auf Anfrage zur Verfügung stellen. So müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.
Ein Fachunternehmen überzeugt durch individuelle Beratung und benutzerdefinierte Planung. Auf Ihre Wünsche bezüglich des Außenbereichs und der Einfahrt wird individuell eingegangen, denn ein Winterdienst-Unternehmen bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Ihr Fachpartner wird Sie dazu ausführlich beraten und mit Ihnen gemeinsam eine hochwertige und korrekte Ausführung der Arbeiten planen.
Rechte und Pflichten beim WINTERDIENST
Im Winter haben wir es nicht nur mit Kälte zu tun, sondern meist auch mit Schnee und Eis in der Einfahrt und auf den Straßen. Für Eigentümer von Immobilien oder öffentlichen Einrichtungen bedeutet das, dass sie nicht nur die Straßen räumen und mit Salz streuen müssen, sondern auch einer Haftungspflicht unterliegen. Sollte es nämlich passieren, dass jemand auf dem Grundstück durch Eis oder Schnee zu Schaden kommt, so haftet dafür immer der Eigentümer.
Als Eigentümer müssen Sie daher ganz bestimmten Pflichten und Vorgaben nachkommen und Bürgersteige sowie andere Wege um Ihr Grundstück von Schnee und Eis befreien. Schnee muss beispielsweise sofort geräumt werden, sobald es aufgehört hat zu schneien. Auch wenn Glätte vor 20 Uhr auftritt, muss sofort gestreut werden. An Werktagen müssen diese Arbeiten bis 8 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erledigt werden. In einigen Bundesländern darf nicht mit Salz gestreut werden, sondern mit Sand oder Splitt, um die Umwelt zu schonen.
Als Eigentümer sind Sie auch während des Urlaubs oder der Abwesenheit aus einem anderen Grund nicht von Ihrer Pflicht befreit. Genau deswegen nehmen viele Besitzer von Immobilien oder öffentlichen Einrichtungen die Leistungen eines professionellen Unternehmens in Anspruch, das sich mit Winterdienst beschäftigt.
Winterdienstarbeiten von SPEZIALISTEN
Um während des Winters solchen Pflichten nicht selbst nachkommen zu müssen, wenden Sie sich am besten an ein Unternehmen für Winterdienstarbeiten. Ein Fachpartner in diesem Bereich überzeugt mit jahrelanger Erfahrung und ist dadurch in der Lage, die notwendigen Dienstleistungen kompetent zu erledigen. In einem Beratungsgespräch mit dem Unternehmen erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Mit dem ausgewählten Winterdienstunternehmen können Sie die Dienstleistungen wie Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen und nach Lösungen suchen, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich wird in gemeinsamer Absprache die bestmögliche Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse gefunden.